Unrechts-Aspekte
Begriff „Administrativ Versorgte 1942-1981“
Der Begriff „Administrativ Versorgte“ ist eine Schönfärberei, mit der das Verbrechen an uns damaligen Jugendlichen verschleiert wird. Dahinter steht eine 100%-ige Behördenwillkür. Die Öffentlichkeit muss über die damaligen menschenunwürdigen Verhältnisse weiter aufgeklärt werden. Der Vollzug der Massnahmen war ein menschenunwürdiges „Verwalten“ von Jugendlichen durch die Behörden bei der administrativen Versorgung, das uns ein Leben lang nicht mehr los lässt.
Viele von uns administrativ versorgten Menschen erlebten bereits in der Kindheit unvorstellbare körperliche und seelische Gewalt: körperliche Züchtigung, Isolation und sexuellen Missbrauch, in Heimen, auf Bauernhöfen verdingt, in Pflegefamilien, als Aupair - oder sogar in unseren eigenen Familien. Schliesslich endeten wir zu unserem sogenannten „Schutz“ nach den damals geltenden Artikeln des Schweizer Zivilgesetzbuches in Erziehungsanstalten, die aber vielmals Gefängnisse waren und in denen wir oft auf unbestimmte Zeit eingesperrt blieben. Zudem hatten wir gegenüber den Behörden eine unterlegene Position, die uns meist nicht ermöglichte, unsere höchstpersönlichen Grundrechte auf körperliche Integrität, Freiheit, Bildung etc. wahrzunehmen.
Beim Begriff "Administrativ Versorgte" wird im Allgemeinen von "Anstalten" gesprochen was einer Täuschung gleichkommt. Das grösste Unrecht ist jenen Menschen widerfahren, die ohne Straftat in eine Strafanstalt oder sonstige geschlossene Anstalten, geschlossene Erziehungsheime, geschlossene psychiatrische Kliniken oder Jugendgefängnisse weggesperrt wurden. Von administrativen Versorgungen waren weibliche und männliche Jugendliche gleichermassen betroffen. Erstere wurden häufig in Strafanstalten gesteckt. Letztere wurden meist in sog. Arbeitskolonien oder Zwangsarbeitslagern untergebracht.
Es war der Staat bzw. seine Behörden, für die er verantwortlich ist und war, die durch rechtlich relevante Versäumnisse, nämlich durch Unterlassung der Aufsichtspflicht und systematisches Wegschauen, den Kernbereich der Grundrechte verletzt und missachtet haben. Die schweren Konsequenzen daran haben viele der überlebenden Betroffenen/Opfern noch heute schwer zu tragen. Wir wurden von den Behörden zu Unrecht hinter Gitter weggesperrt, und durch diese Handlung des Staates wurden wir nach unserer Entlassung in die Gesellschaft bildlich gesehen der Meute (Mob) zum Frass vorgeworfen. Nach allem, was wir schon während unserer Wegsperrung traumatisch erlebt hatten, konnte uns zusätzlich noch jeder ungestraft stetig als Sündenbock und Projektionsobjekt für seine eigenen Untaten missbrauchen, und wir konnten nichts dagegen tun. Jedes sich zur Wehr setzen wurde uns wieder als Bestätigung unserer nicht begangenen Straftat (virtuelle Straftat) ausgelegt, ein wahrer Teufelskreis, ein Mobbing-Prozess, der zur sozialen Isolation und für viele in den Tod führte.
Meistens verlief das Ganze unter voller Verschwiegenheit. Man argumentierte bei vielen hinter vorgehaltener Hand damit, sie seien ohnehin nicht lebensfähig gewesen. Damit hat der Staat mit den administrativ versorgten Menschen nicht nur eine neue Form von Menschenopfern hervorgebracht, sondern auch eine neue Form von Verbrechern in der Gesellschaft geschaffen, die die Opfer der damaligen Behördenwillkür noch heute wie es ihnen nach Lust und Laune gerade so passt verspotten, verleumden, um ihre eigenen Unzulänglichkeiten oder gar Missetaten zu verstecken, ohne dafür bestraft zu werden! Ob es sich um suggestive, indirekte oder direkte Verleumdungen gegen das Opfer handelte, es wurde jahrzehntelang zum Sündenbock gestempelt, die reinste soziale Hygiene auf dem Rücken von Unschuldigen. Die Verantwortung für die verheerenden Zustände tragen der Staat und seine Behörden und all die Bürger, die sich ganz bewusst an diesem kriminellen Treiben noch beteiligt und auch bereichert haben.
Beginn Zitat-Nachtrag Verein FremdPlatziert - Roger Bresch
Der Historiker Dr.Thomas Huonker beschreibt in seinem Buch die damalig grassierende Behördenwillkür, wie Anwendungen der Kastration, Sterilisation und Rassenhygiene im Dienst der Schweizer Sozialpolitik 1890-1970. „Anstaltseinweisungen, Kindswegnahmen, Eheverbote, Sterilisationen, Fürsorge, Zwangsmassnahmen, 'Eugenik' und Psychiatrie in Zürich zwischen 1890 und 1970“ Die Schweizer Eugenik Bleulers Haltung zur psychiatrischen Eugenik ist inzwischen kritisch aufgearbeitet worden. Eugenische Positionen, die bestrebt waren, das Recht von Patienten und Behinderten auf Elternschaft einzuschränken, (Zwangs-) Sterilisierungen vorzunehmen und in ihrer radikalen „rassenhygienischen“ Auslegung in Deutschland auch Tötungen anstrebten, waren im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts international weit verbreitet (z.B. USA, Skandinavien). Bleulers Vorgänger Auguste Forel war ein früher Vertreter eugenischer Forderungen. Im Asyl Will wurden ab 1907 die ersten vier Sterilisationen in Europa durchgeführt. Am Burghölzli folgten unter Eugen Bleuler ab 1909 einige eugenische Gutachten, in denen operative Eingriffe befürwortet wurden (Küchenhoff 2003). Das Schweizer Kanton Waadt führte 1928 das erste Zwangssterilisationsgesetz in Europa ein. 1936 bekräftigte Eugen Bleuler in seinem Aufsatz Die naturwissenschaftlichen Grundlagen der Ethik, dass die „Vermehrung“ von „geistig Defekten“ und „Minderwertigen“ schon lange von den „Irrenärzten“ als großes „Unrecht“ angesehen worden sei und befürwortete in „schweren Fällen“ kollegial begutachtete Tötungen als eine legitime „Pflicht“. Eugenisch begründete Sterilisationen wurden in der Schweiz bis in die siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts durchgeführt.

Dr.Thomas Huonker verfasste sein Buch mit dem Titel: Diagnose, „moralisch defekt“ auf das Bild klicken und den vollen Buchtext weiterlesen
Ende Zitat-Nachtrag Verein FremdPlatziert - Roger Bresch
Bei den Schäden durch die „administrative Versorgung“ geht es ums Menschliche, um das Leid. Es geht um irreversible körperliche und seelische Entwicklungsschädigungen. Viele von uns wurden immer wieder vollständig aus der Bahn geworfen. Und deswegen haben wir eine Forderung: – als Korrektive unterstützende Massnahme. Damit soll sich nicht der Staat „freikaufen“. Das ist nicht möglich. Es geht vielmehr darum, die Schuld, die der Staat und seine Beauftragten auf sich geladen haben, ins Bewusstsein der Gesellschaft und der künftigen Generationen zu bringen. Dies wäre ein Zeichen dafür, dass der Staat sein Versagen in der Vergangenheit tatsächlich zur Kenntnis nimmt.
Beginn Zitat-Nachtrag Verein FremdPlatziert - Roger Bresch
Deshalb hat der Staat die Schweiz die Pflicht und moralische Verantwortung einen Härtefall-Fonds / lebenslange Opferpension für uns Opfer unverzüglich einzurichten bevor noch mehr von uns wegsterben.
Ende Zitat-Nachtrag Verein FremdPlatziert - Roger Bresch
Wir Betroffen finden es ausserordentlich wichtig, zusammen mit der Rehabilitierung der administrativ versorgten Menschen 1942-1981 im StGB nach den Ehrverletzungstatbeständen dem Bundesamt für Justiz einen neuen Artikel oder eine Ergänzung vorzuschlagen, der Verspottungen und Verleumdungen von ehemaligen Opfern unter Strafe stellt. - Als Beispiel haben wir eine Ergänzung von Art. 175 StGB vorgeschlagen, mit dem alle Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen geschützt werden.
Um solch verheerende Zustände in unserem Land in Zukunft zu vermeiden, ist es für unseren Verein FremdPlatziert (Rehabilitierung der administrativ Versorgten - Réhabilitation des internés administratifs) unabdingbar, sodass vom Säuglingsheim bis ins Altersheim sämtliche Institutionen, in denen Menschen von anderen Menschen eine kürzere oder längere Zeit abhängig sind, von verwaltungsunabhängigen Kontrollinstanzen unangemeldet kontrolliert werden. Der Nutzen, der Profit, das Finanzielle darf nie wieder vor die Moral gestellt werden, wie es zu unseren Zeiten geschehen ist. Auch geht es nicht an, dass die Täter ungeschoren davon kommen, während die Überlebenden dieser katastrophalen Behördenwillkür bis an ihr Lebensende gebrochen bleiben und leiden.
Es ist für die Betroffenen blanker Hohn, wenn Leute, die heute in selbstverständlicher Freiheit leben, Konkubinat, uneheliche Kinder, Partnerwechsel, Abtreibungen, etc., mit dem Finger auf sie zeigen, weil sie angeblich im Gefängnis gewesen seien. Niemand von ihnen muss sich mehr vor einer Zwangsabtreibung, Zwangssterilisation, Zwangskastration, Zwangsadoption und einer administrativen Versorgung fürchten.
Schilderung des Unrechts an administrativ versorgten Menschen in der Schweiz Ausgangslage: Offiziell brachten uns die Behörden zur «Nacherziehung» in Anstalten. Doch in der Realität lebten viele von uns in Gefängnissen. Ich Dr.h.c.Ursula Biondi war als 17-jährige selber im Frauengefängnis Hindelbank, das man «Erziehungsanstalt» nannte. Ich lebte unter Mörderinnen und mehrfach Straffälligen. Eine Straftat habe ich nie begangen, von einem Gericht wurde ich nie verurteilt. Ich Roger Bresch war als 12-jähriger selber in der Strafanstalt Landerziehungsheim Albisbrunn für schwererziehbare Burschen für 8 Jahre verwahrt worden. Ich lebte unter verurteilten Jugendlichen, welche wegen Straftaten und Delikten verurteilt wurden, welche unter das Jugendstrafgestz fallen, als auch mit Epilepsiekranken Jugendlichen, welche nur mit Hilfe von Medikamenten sich an das Insassenleben anpassen konnten. Eine Straftat habe ich nie begangen, von einem ordentlichen Gericht wurde ich nie für die Verwahrung verurteilt. Ich wurde einfach weggesperrt, weil ich mit meiner Persönlichkeit anders war, als alle anderen Mitmenschen, Kinder und Jugendliche. Ich habe bereits als 4-jähriger Alles und Jeden hinterfragt, was mir Erwachsene Menschen mitgeteilt haben. So Etwas von einem Kind durfte nicht sein, das Wort einer Erwachsenen Person war zu meiner Kinder- und Jugendzeit absolut nicht diskutier- und anfechtbar.
Hintergrund:
Das Gesetz regelte, dass Kinder und Jugendliche unter bestimmten Voraussetzungen den Eltern weggenommen werden konnten. Es war aber nie die Rede und es kann auch nicht im Sinn der Gesellschaft gewesen sein, Kinder und Jugendliche in Gefängnisse zu stecken.
Art. 283 aZGB:
Bei pflichtwidrigem Verhalten der Eltern haben die vormundschaftlichen Behörden die zum Schutze des Kindes geeigneten Vorkehrungen zu treffen.
Art. 284 aZGB:
sollten die Vormundschaftsbehörden ein Kind den Eltern wegnehmen, wenn es in seinem leiblichen oder geistigen Wohl dauernd gefährdet oder verwahrlost war, oder auf Begehren der Eltern, wenn ihnen ein Kind böswilligen und hartnäckigen Widerstand leistet, um es in angemessener Weise in einer Familie oder Anstalt unterzubringen.
Dieses Gesetz hatte den Kindern noch kein eigentliches Menschenrecht zugeordnet, sondern nur die Schuld. Das öffnete den Vormundschaftsbehörden den Weg und die Möglichkeit, schutzlose Kinder in nicht kindergerechten Institutionen unterzubringen. Dafür ist der Staat verantwortlich zu machen. Dies stellt eine menschlich, ethische Schuld des Staates gegenüber diesen Kindern dar, die nicht verjähren kann und darf. Behördenvertreter in Gemeinden, Kantonen und dem Bund haben sich an diesen Kindern schuldig gemacht und diese sind staatlich systemgeschädigt.
So erging es uns:
Während der Internierung war die Situation für uns ausweglos; es blieb uns nichts anderes übrig, als einfach alles hinzunehmen. Unmenschlich war es für die jungen Mütter, die NIE in eine Adoption eingewilligt hatten. Sogar ein Ausbruchsversuch wäre sinnlos gewesen. Denn man hat ihnen schon am Tag der Geburt das Baby weggenommen. Somit klammerten sich viele an die Hoffnung, ihr Kind wieder zurück zu bekommen. Wären sie in Hindelbank oder wie meine Mutter Monika Bresch die Mutter von Roger Bresch im Magadalena Heim ausgebrochen, hätten sie gar keine Chance mehr gehabt, ihr Kind wieder zurück zu erhalten. Wir befanden uns in einer ausweglosen Situation.
Diese Ohnmacht zeigte sich, wenn es eines der Mädchen in der Zelle nicht mehr aushielt. Sie begann zu schreien und gegen die klinkenlose Tür zu poltern. Sie schrien und schrien, wie man nur schreien kann, wenn man völlig verzweifelt ist. Viele der damaligen Insassinnen verletzten sich absichtlich an ihren Armen und am Körper selber. Mit allen möglichen Instrumenten. Es war pure Selbstverstümmelung. Andere erhängten sich in der Zelle oder schnitten sich die Pulsadern auf. Eine historische Aufarbeitung über die Selbstmordrate der administrativ Versorgten würde Erschreckendes zu Tage bringen.
Die zur Erziehung eingewiesenen Jugendlichen wurden nicht «erzogen» oder «bestraft». Man wollte unseren Willen brechen. Viele sind tatsächlich daran zerbrochen. Zudem wurden sie für immer mit dem Abfall unserer Gesellschaft besudelt! Dies ist einer der Gründe, weshalb wir nach unserer Entlassung weiterhin als «Zuchthäusler» und «Knaschtis» verspottet wurden, was wiederum bedeutete, dass die seelische Folter unaufhörlich ihren Lauf nahm. Bei einigen Betroffenen dauern diese posttraumatischen Belastungsstörungen bis heute an.
Die Auswirkungen der damaligen Behördenwillkür sind verheerend! Unter anderem Alkohol- und Drogen- und Medikamentenmissbrauch, psychische und somatische Dauerschäden und Depressionen. Viele haben sich während der Internierung oder auch später das Leben genommen! Ganze Familienstrukturen wurden durch Zwangsadoptionen und Zwangssterilisationen zerstört. Die permanente Selbstverleugnung und die Schuldgefühle liessen das nötige Selbstvertrauen nicht zu, um eine soziale und gesellschaftliche Integration zu bewerkstelligen. Die wenigen, die es trotzdem geschafft haben, sind da wohl Ausnahmen.
Einige Betroffene tauchten nach ihrer Entlassung in einem anderen Kanton oder gar im Ausland unter, so meine Mutter Monika Bresch, Mutter von Roger Bresch und begannen dort ein neues Leben. Monika Bresch lebt Heute traumatisiert mit grosser andauernden Angst vor den Schweizer Behörden in Indonesien auf Bali für immer im selbstgewählten Exil. Ganz viele konnten das aber nicht. Obschon sie mit ihrem ehemaligen Heimatkanton oder Heimatland nichts mehr zu tun haben wollten, so Roger Bresch, waren sie teils weiterhin der Behördenwillkür ausgeliefert. Bei diesen Frauen und Männern war es dann manchmal der neue Name des Ehemannes, der ihnen zu einer gewissen Anonymität verhalf.
Es gibt aber viele Betroffene, die durch die administrative Versorgung vollständig aus der Bahn geworfen wurden und nach ihrer Entlassung die Rückkehr ins normale gesellschaftliche Leben nie mehr geschafft haben, u. a. weil sie wegen der in Gefängnissen gemachten Erfahrungen und zusätzlich wegen des erlittenen Stigmas «Zuchthäusler» oder «Knaschti» weder eine Lehre noch eine oder andere Ausbildung absolvieren konnten. Sie wurden so zur Armut verdammt.
Das verstand man in Hindelbank unter «Nacherziehung»

„Erziehungsanstalt“ und „Frauengefängnis Hindelbank“ waren faktisch ein und dasselbe. Das Fatale daran war, wie es sich bis heute zeigt, dass sich die „Erziehungsanstalt“ und das Frauengefängnis in den gleichen Gebäuden befanden und dazu noch die gleichen Namen trugen! Diese waren räumlich nicht getrennt. Wohl war der Zellentrakt der Administrativ-Versorgten von demjenigen der Strafgefangenen getrennt. Das spielte aber insofern keine Rolle, weil wir während der Arbeit, dem Essen und dem Hofrundgang mit den Verurteilten immer zusammen waren und die Trennung nur nach Zelleneinschluss erfolgte.
Es bestanden lediglich geringe Unterschiede zwischen Strafgefangenen und Administrativ-Versorgten:
Zur Zwangsarbeit ausgenützt
Kindeswegnahme gleich nach der Geburt
Kontakt mit Verbrecherinnen, die Mord an ihren Männern als Heldentaten betrachteten und ihre Inhaftierung noch als Schutz vor der Gesellschaft empfanden.
Eine Frau, die sich die Pulsadern aufgeschnitten hatte und im Sterben lag, bezeichnete der Direktor als «eingefleischte Alkoholikerin» und als «hysterisch». – Was gab damit der Direktor den ihm zu erzieherischen Massnahmen anvertrauten jungen Menschen mit auf den Lebensweg? Nach der Arbeit, der Essens- und Hofrundgangszeit sowie übers Wochenende erfolgte der sofortige Einschluss in die Einzelzellen (8 1/2 m2 gross) mit totalem Freiheitsentzug und Isolierung. Es gab keine sozialen Kontakte und von psychologischer Betreuung war nie die Rede.
Zum Entwurf des neuen Gesetzes:
Eine Minderheit findet ein solches Gesetz offenbar nicht nötig. Mit schier unglaublichen Argumenten wollen sie auf den Erlass des vorgeschlagenen Bundesgesetzes verzichten. «Wie bitte?»
Sie scheinen keinen blassen Dunst von diesem düsteren Kapitel Schweizer Geschichte zu haben. Ihnen ist hoffentlich bewusst, dass die selbstverständlichen Freiheiten, die sie heute geniessen, wie Konkubinat, uneheliche Kinder, Partnerwechsel, Abtreibungen, etc., noch vor wenigen Jahrzehnten jemandem zum Verhängnis werden konnte! Niemand von ihnen muss sich mehr vor einer Zwangsabtreibung, Zwangssterilisation, Zwangskastration, Psychologische Kastration und Zwangsadoption fürchten. Es ging weder um Drogen noch um strafrechtlich relevante Delikte, sondern um eine moralische Einstellung, die für viele Einzelschicksale verheerend war.
Diesen administrativ versorgten Menschen wurde bisher keine Seite in einem historischen Buch über Schweizer Geschichte gewidmet. Man legte die Geschichte ad acta und glaubte, damit sei sie aus der Welt geschafft. Aber diese Menschen sind weiter unter uns und müssen miterleben, dass es Politiker gibt, die das Geschehene weiter verschweigen und verdrängen wollen.
Wir Betroffene möchten diese Politiker daran erinnern, dass jahrzehntelang unsere Lebensenergie an den Zorn und unsere Hilflosigkeit gebunden war. Viele Betroffene leiden noch heute darunter! Aber heute wollen wir unsere Energie freisetzen für den Rest unseres Lebens, worauf wir ein Recht haben. Darum verlangen wir Genugtuung für das Verbrechen, das an uns begangen wurde!
Fazit:
Die Vormundschaftsbehörden missachteten die schon damals geltenden Gesetze jahrzehntelang in gröbster Weise. Es ist der Staat bzw. seine Behörden, die gegen die Menschenrechtskonventionen verstossen haben, deren die Schweiz Mitglied ist, als auch für die unwürdige, menschrechtswidrige und diskriminierende Familien- und Armutspolitik für das sich die Schweiz vor den Opfern Heute zu verantworten hat. Der Staat missachtete seine Aufsichtspflicht in einem Kernbereich der menschlichen Grundrechte.
Heute verweisen Behördenvertreter oft auf den damaligen Zeitgeist. Doch damit kann sich der Staat nicht herausreden. Es war ja die Zeit des «kalten Krieges» und die Schweiz wurde damals nicht müde, die Praktiken der kommunistischen Staaten anzuprangern, in denen ähnliche menschenverachtende Zustände an der Tagesordnung waren.
Die Schweizer Staats- und Rechtsvertreter haben sich an diesen Kindern und Jugendlichen schuldig gemacht, folglich sind diese behördlich verordnet systemgeschädigte, respektive zu annerkennende Geschädigte durch den Staat die Schweiz.
Beginn Zitat-Nachtrag Verein-FremdPlatziert - Roger Bresch
Die Schweiz hat für ihre Straf- und Erziehungsanstalten Misshandlungs- und Folterpraktiken aus dem Nazi Deutschland übernommen, welche uns Opfern und Betroffenen zu unserem Lebensschicksal wurden. Wie sehr Schweizer Unternehmen in das braune Gedankengut involviert waren hier bei Spiegel online weiterlesen
Ende Zitat-Nachtrag Verein FremdPlatziert - Roger Bresch
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Wir freuen uns auf Euch
Ursula, Chris, Rita, Philippe, Christina, Maria Magdalena, Yvonne, Esthi, Margrith, Käthi, Jacqueline, Andy, Sylvi, Erika, Vreni, Rösli, Oliver, Vreni, Trudy, Gina, Fritz, Christan, Bea, Hansli, Jenny, Angela, Jean-Pierre, Leonard, Madlen, Peter, Denise, Lisa, Marie-Louise, Beatrice, Helen, Barbara, Jürg, Michèle, Ruth, Susi, Hannes, Walter, Priska, Leonardo, Paul, Lina, Michael, Elsbeth, Anita, Mara, Hans-Jürg, Liliane, Bettli, Hedi, Lilli, Werner, Pieta, Verona, Pierre, Regula, Marianne, Claude, Silvia, Fredy, Brigitte, Beatrice, Daniel, Erna, Trudi, Thomas, Magalie, Florence, Hans-Peter, Françoise, Renée, Elke, Beat, Jean-Claude, Lydia, Giovanni, Andrea, Graziella, Anita, Catherine, Rudolf, Jeannette, René, Angie, Laura, Vreni, Graziella, Hans-Peter, Roger ...
info@fremdplatziert.ch und info@fremdplatziert.com sowie info@administrativ-versorgte.ch
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Folgende Regelung zum Schutz der Daten und der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, deren Angehörigen oder anderer Beteiligter:
Zum Schutze der Betroffenen muss sowohl seit dem Beginn des Projektes im März 2008 bis heute als auch in Zukunft eine absolute Verschwiegenheit eingehalten bleiben. – Ohne das Einverständnis der Betroffenen dürfen keine Informationen und Namen, etc. aus Akteneinsichten, aus E-Mails, Briefwechseln, Gesprächen, Telefongesprächen, Aufnahmegeräten, SMS, Telefaxen, WhatsApp, etc. zwischen den Betroffenen selber und Dritten, die das Projekt in seiner Gesamtheit betreffen, an Drittpersonen und Medien etc. weitergegeben werden. Einer der wichtigen Gründe ist u. a., dass in diesen Akten/Dokumenten, E-Mails, etc., nicht nur die Namen der Betroffenen, sondern auch deren Angehörigen oder andern vorkommen, die ebenfalls Anrecht auf Verschwiegenheit haben. Die Betroffenen müssen die Gewähr haben, dass sie, deren Angehörige oder andere Beteiligte auch diesbezüglich geschützt bleiben. Auch würde es sich für weitere Opfer, die sich bis jetzt noch nicht manifestiert haben, sehr unvorteilhaft ausnehmen, wenn diese heikle Thematik durch Indiskretionen diskreditiert würde! Also dürfen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, deren Angehörigen oder anderer Beteiligter auf keinen Fall verletzt werden Hier sind einige Straftatbestände aufgeführt, die zur Anwendung kommen können, wenn die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, ihrer Angehörigen oder anderer Beteiligter verletzt werden.
Art. 174 1. Ehrverletzungen. / Verleumdung
Es haben mehrere tausend Betroffene gelitten, sie verdienen unseren Respekt!
„Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen“. - Albert Einstein Die Anlaufstelle Verein FremdPlatziert und administrativ versorgte Menschen 1942-1981 ist für den Inhalt externer Links nicht verantwortlich.
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Quelle:
Verein RAVIA Frau Dr.h.c. Ursula Biondi
administrativ-versorgte.ch/konsequenzen.html und Herrn Roger Bresch
Herrn Dr.Thomas Huonker (Historiker)